Durch Begleitpersonen, die hilfsbedürftigen Menschen zur Seite stehen und diese bei Behördengängen, Einkäufen, Spaziergängen, Arztbesuchen oder ähnlichem begleiten und unterstützen, können diese länger in ihrer häuslichen Umgebung bleiben.
Durch Begleitpersonen wird dementsprechend die Mobilität älterer und hilfebedürftiger Menschen gefördert. Insbesondere können diese auch unterstützend auf dem Weg zu Sport- und Bewegungsprogrammen und vereinzelnd auch bei der Durchführung dieser wirken und unterstützen die Mobilität dadurch zusätzlich. Insgesamt werden so die körperlichen Funktionen Älterer gestärkt und es entstehen zusätzlich soziale Kontakte.
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Die Erbringung solcher Begleitdienste kann durch unterschiedliche Akteurinnen und Akteure erfolgen. Neben den Angeboten gewerblicher Dienstleistungsunternehmen gibt es unter dem Dach der Nachbarschaftshilfe die Möglichkeit ehrenamtliche Helferinnen und Helfer hierfür zu gewinnen. Die potenziellen ehrenamtlichen Helferinnen und
Helfer müssen angesprochen werden und an Personen, die eine solche Unterstützung suchen, vermittelt werden. Auch die Einbindung in umfassendere Angebote zur häuslichen Entlastung bieten Raum für das Modul Begleitpersonen, hier kann z.B. das gewerbliche Angebot mit ehrenamtlichen Angeboten in einem Kooperationsmodell kombiniert werden.
Pflegeleistungen stellen keinen Teil des Konzepts Begleitpersonen dar, es handelt sich um reine Unterstützungsleistungen hinsichtlich der Begleitung von älteren Personen.
Je nach Variante sind unterschiedliche Vorgehensweisen zu wählen. Doch generell gilt es:
Von Bedeutung bei diesem Modul ist die Qualifikation der Begleitpersonen, da diese ggf. unzureichend sein kann. Auch die Anerkennung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer spielt eine bedeutende Rolle und muss gepflegt werden. Weiterhin fehlt eine
Abgrenzung zu grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne der Pflegeversicherung.
Begleitdienste gehören seit Jahren zum erprobten und bewährten Inventar guter Angebotsstrukturen in Quartieren. Sie ermöglichen den Verbleib in der eigenen Wohnung und bewahren so die Selbstständigkeit im Alter.
Die jeweiligen Kommunen und Seniorenbeauftragten können Seniorenbegleitservice vermitteln.
Die Begleitung kann ehrenamtlich erfolgen oder wird durch soziale Dienste erbracht. Die Höhe der Entgelte oder Beiträge muss individuell geprüft werden.
Die jeweiligen Kommunen und Seniorenbeauftragten können Akteure zusammenbringen.
Nachbarschaftsstifter, Gelsenkirchen
Quartiersentwicklung in Riehl, Köln
Bocholter Bürgergenossenschaft eG, Bocholt
Nachbarschaftsstifterinnen und -stifter
Grymer, Herbert; Köster, Dietmar; Krauss, Melanie; Ranga, Myrto-Maria; Zimmermann, Jan Christoph (2008):
Altengerechte Stadt - Das Handbuch. Partizipation älterer Menschen als Chance für die Städte., Wuppertal