Viele Menschen wünschen sich ein selbstbestimmtes und selbständiges
Leben auch im Alter. Sie möchten sich aufgehoben fühlen, und sie möchten
die Sicherheit haben, im täglichen Leben oder zumindest in Notfällen
Unterstützung zu bekommen.
Um dies realisieren zu können, brauchen wir vielfältige Wohnangebote,
die darüber hinaus auch ein nachbarschaftliches Zusammenleben mit
gegenseitiger Unterstützung ermöglichen. Nachbarschaftliche und
gemeinschaftliche Wohnformen ebenso wie selbstbestimmte
Wohn-Pflegeformen bieten als innovative Wohnformen eine gute Grundlage
dafür.
Zu diesem Thema kann das Landesbüro altengerechte Quartiere.NRW informieren, beraten und vernetzen.
Was sind ...
... gemeinschaftliche und nachbarschaftliche Wohnprojekte?
Jedes
gemeinschaftliche Wohnprojekt ist anders, aber es gibt eine
Gemeinsamkeit: die bewusste Entscheidung der Mitglieder für die
gegenseitige Unterstützung und das gemeinschaftliche Leben. Die
Bewohnerinnen und Bewohner gemeinschaftlicher Wohnprojekte wünschen
sich einen Kontakt zu anderen Menschen, der intensiver und
verbindlicher ist als in einer „normalen“ Wohnumgebung.
... selbstverantwortete Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen?
Eine
besondere Form des gemeinschaftlichen Wohnens sind
Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen, auch als
Wohn-Pflege-Gemeinschaften bezeichnet. Hier leben – meist ältere –
Menschen in einem Haushalt zusammen, die neben einem Pflegebedarf
insbesondere auch einen Unterstützungsbedarf im täglichen Leben
haben. Diese Personen können nicht mehr allein in einem eigenen
Haushalt leben, z.B. weil der körperliche Pflegebedarf zu hoch ist
und/oder aus anderen Gründen (Demenz) eine selbstständige
Haushaltsführung und Alltagsstrukturierung nicht mehr möglich ist.
Wenn
die Versorgungssituation in der eigenen Wohnung immer schwieriger
wird, suchen viele Menschen oder ihre pflegenden Angehörigen eine
Alternative zum Pflegeheim. Eine Option sind dann selbstverantwortete
Wohnpflegegemeinschaften. Hier ist der Pflegedienst nur zu Gast, die
Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen haben das Hausrecht und
entscheiden gemeinschaftlich über die alltäglichen Dinge, oder wer
neu einzieht. So kann trotz Pflegebedürftigkeit ein hohes Maß an
Selbstständigkeit erhalten bleiben.