Wohnformen im Alter - Innovatives und gemeinschaftliches Wohnen
Gute Nachbarschaft und Gemeinschaft stellen – nicht nur für ältere Menschen – wichtige Faktoren für die persönliche Lebensqualität dar.
In der Planung und Organisation von innovativen Wohnprojekten spielen Aspekte des Mitgestaltens, der gegenseitigen Unterstützung und des gemeinschaftlichen Austauschs eine zentrale Rolle.
Wohnprojekte für ältere Menschen
Die Zielgruppe dieser Projekte sind ältere Menschen, meist ab einem Alter von 60 Jahren. Weitere Merkmale dieser Wohnform sind:
separate Wohnungen
Gemeinschaftsflächen und –räume
Nachbarschaftliche Hilfe
Die Bewohner*innen organisieren gemeinschaftliche Aktivitäten selbstständig
Pflege- oder Unterstützungsleistungen werden individuell organisiert
Integrative Wohnprojekte zeichnen sich durch unterschiedliche
Haushaltstypen oder soziale Gruppen aus. Beispielsweise können alte und
junge Menschen sowie Menschen mit und ohne Behinderung in einem solchen
Projekt zusammenleben. Weitere Merkmale dieser Wohnform sind:
separate Wohnungen
Gemeinschaftsflächen und -räume
Nachbarschaftliche Hilfe
Die Bewohner*innen organisieren gemeinschaftliche Aktivitäten selbstständig
Pflege- oder Unterstützungsleistungen sind individuell zu organisieren.
Mehrgenerationenwohnen
Unterschiedliche Generationen wohnen in einer Wohnanlage zusammen.
Ziel der Altersmischung ist die Förderung des Austauschs zwischen den
Generationen sowie eine gegenseitige Unterstützungskultur. Meist wird
eine Drittel-Struktur angestrebt: ein Drittel Menschen bis 40 Jahren,
ein Drittel zwischen 40 und 60 Jahren sowie ein Drittel über 60 Jahren.
Gemeinschaftliches Wohnen von Behinderten/Nicht-Behinderten
Menschen mit und ohne Behinderung leben zusammen in einer Wohnanlage. Neben separaten Wohnungen können auch Wohngruppen oder –gemeinschaften integriert werden. Der Inklusionsgedanke steht hier im Vordergrund. Denn solche Wohnprojekte schaffen einen Raum von Normalität und Begegnung zwischen Menschen mit und ohne Behinderung und ermöglichen gegenseitige Hilfe und Unterstützung.
In genderspezifischen Projekten leben Lesben, Schwule und Transgender, die hier ein selbstbestimmtes, diskriminierungsfreies Leben und Wohnen verwirklichen wollen. Das gemeinschaftliche Wohnen ist dabei gekennzeichnet durch unterschiedliche Haushalts- und Lebensformen: Singles, Paare und Regenbogen-Familien (= gleichgeschlechtliche Paare mit einem Kind oder mehreren Kindern) sowie eine Mischung unterschiedlicher Altersgruppen.
In den Wohnprojekten leben entweder Frauen oder Männer als Gemeinschaft zusammen. Ziel ist die Schaffung eines selbstbestimmten Raumes, um eine alternative Lebensform zur traditionellen Kleinfamilie zu ermöglichen und der geschlechtsspezifischen Rollenverteilung entgegenzuwirken.
Siedlungsgemeinschaften verfolgen gemeinschaftliche Ansätze für das Wohnen und Leben im Bestand, z.B. in Einfamilienhausgebieten oder Wohnanlagen. Die gemeinschaftlichen Komponenten werden dabei entweder selbst organisiert oder als Serviceleistung durch ein Wohnungsunternehmen / eine/n Investor*in angeboten. Kristallisationspunkt für das Gemeinschaftsleben ist ein Gemeinschaftsraum oder -haus als Treffpunkt für Kontaktpflege und Kommunikation, für Feste und Feiern, für Selbsthilfegruppen und Freizeitgruppen, oft ergänzt um die Vernetzung durch einen Bewohner*innenverein, dessen Ziel die Nachbarschaftshilfe ist.
Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen
In Wohngemeinschaften leben ältere Menschen sowie
Menschen mit Unterstützungsbedarf zusammen in einer Wohnung. Jede und
Jeder bewohnt ein eigenes Zimmer, entweder mit eigenem Bad, oder mit
einem gemeinschaftlichen Bad für bis zu 4 Personen. Küche und Wohnzimmer
werden gemeinsam genutzt. Die Betreuungsleistungen werden
beispielsweise durch einen ambulanten Pflegedienst sichergestellt.
„Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen“ unterliegen den
Bestimmungen des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW. Hier ist zu
unterscheiden zwischen selbstverantworteten und anbieterverantworteten
Wohngemeinschaften.
Selbstveranwortete Wohngemeinschaften
Bei den selbstverantworteten Wohngemeinschaften mieten die Bewohner*innen bzw. deren Angehörige/Betreuer*innen eine Wohnung. Der ambulante Pflegedienst wird separat beauftragt. Er übernimmt die pflegerische Versorgung und sowie die Tages- und Haushaltsstrukturierung.
Bei den anbieterverantworteten Wohngemeinschaften erfolgen der Aufbau und die Rahmenorganisation durch z.B. einen ambulanten Pflegedienst, der die Zimmer individuell vermietet und auch die pflegerische Versorgung, Tagesstrukturierung, und Haushaltsführung übernimmt.