Ältere Menschen mit Behinderung

Botschafter / Statement

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Elisabeth Veldhues (Landsbehindertenbeauftragte NRW)
Alle Menschen profitieren von Barrierefreiheit, so beispielsweise Familien mit Kindern und ältere Menschen. Auch bei eingeschränkter Mobilität im Alter, Krankheit oder langfristiger Behinderung ist es für jeden von uns wichtig, im gewohnten Umfeld weiterhin wohnen zu können. Für alle Menschen mit und ohne Behinderung ist das soziale Netz die Grundbedingung für ein gutes Leben, also das gewohnte Quartier mit Nachbarschaft, sozialen Diensten und der erforderlichen bekannten Infrastruktur. Wohnen im vertrauten Quartier sichert jedem von uns eine hohe Lebensqualität.

Einführung

Derzeit leben in Nordrhein-Westfalen rund 2,6 Mio. Menschen, die nach den Bestimmungen des SGB IX als Menschen mit Behinderungen anerkannt sind. Etwa 1,7 Mio. Menschen (9,5 Prozent der Gesamtbevölkerung) haben eine Schwerbehinderung, also einen anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von 50 Prozent und mehr.

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ist im Jahr 2009 in Deutschland in Kraft getreten und verpflichtet die Vertragsstaaten, die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Menschen zu gewährleisten und zu fördern (Art.

Quartier

Die UN-Behindertenrechtskonvention bezieht sich auf alle Menschen mit Behinderungen, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Alter, ihrer sexuellen Identität, ihrer Herkunft, ihrem Lebensverlauf sowie auf alle Lebensbereiche und Lebenslagen. Sie hat ihren Ausgangspunkt in der jeweils individuellen Lebenssituation, die sie nicht aufteilt in Sparten und Segmente, sondern insgesamt, das heißt als nicht teilbar und inklusiv wahrnimmt (nrw-inklusiv 2012).

Erfahrungsberichte

Der Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der Masterplan altengerechte Quartier.NRW weisen sowohl hinsichtlich ihrer Zielgruppen als auch hinsichtlich der Instrumente, Maßnahmen und Praxisbeispiele große Überschneidungen auf, die zeigen, dass eine strikte Abgrenzung nicht funktionieren kann, sondern auch hier dem Anspruch der Inklusion – ausgehend von den Bedürfnissen des Einzelnen – Rechnung getragen werden muss. Daher sollen hier Praxisbeispiele vorgestellt werden, die eine gelungene Umsetzung dieses Gedankens demonstrieren.

Weitere Beispiele finden sich sowohl auf der Projektlandkarte, als auch im Inklusionskataster NRW.

Praxisbeispiele

Stadtteilprojekt WIR ALLE – Gemeinsam leben in der Städteregion Aachen

Quartiersentwicklung in der Innenstadt, Frechen

Wir am Mattlerbusch – Quartiersmanagement in Duisburg

Haus- und Wohngemeinschaft Alt & Jung Rotingdorf, Werther

Anregungen für die Arbeit im Quartier

Für Menschen im Alter, ob mit oder ohne Behinderung, bildet das Quartier und Wohnumfeld einen wichtigen Bezugsrahmen für die alltägliche Lebensgestaltung. Insbesondere das Quartier ist dabei der Ort, an dem Partizipation und Teilhabe ermöglicht und sichergestellt werden kann und sollte.