Elisabeth Veldhues (Landsbehindertenbeauftragte NRW)
Alle Menschen profitieren von Barrierefreiheit, so beispielsweise
Familien mit Kindern und ältere Menschen. Auch bei eingeschränkter
Mobilität im Alter, Krankheit oder langfristiger Behinderung ist es für
jeden von uns wichtig, im gewohnten Umfeld weiterhin wohnen zu können.Für alle Menschen mit und ohne Behinderung ist das soziale Netz die
Grundbedingung für ein gutes Leben, also das gewohnte Quartier mit
Nachbarschaft, sozialen Diensten und der erforderlichen bekannten
Infrastruktur. Wohnen im vertrauten Quartier sichert jedem von uns eine
hohe Lebensqualität.
Einführung
Derzeit leben in Nordrhein-Westfalen rund 2,6 Mio. Menschen, die nach den Bestimmungen des SGB IX als Menschen mit Behinderungen anerkannt sind. Etwa 1,7 Mio. Menschen (9,5 Prozent der Gesamtbevölkerung) haben eine Schwerbehinderung, also einen anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von 50 Prozent und mehr.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)
ist im Jahr 2009 in Deutschland in Kraft getreten und verpflichtet die
Vertragsstaaten, die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Menschen
zu gewährleisten und zu fördern (Art.
Die UN-Behindertenrechtskonvention bezieht sich auf alle Menschen mit Behinderungen, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Alter, ihrer sexuellen Identität, ihrer Herkunft, ihrem Lebensverlauf sowie auf alle Lebensbereiche und Lebenslagen. Sie hat ihren Ausgangspunkt in der jeweils individuellen Lebenssituation, die sie nicht aufteilt in Sparten und Segmente, sondern insgesamt, das heißt als nicht teilbar und inklusiv wahrnimmt (nrw-inklusiv 2012).
Der Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention und der Masterplan altengerechte
Quartier.NRW weisen sowohl hinsichtlich ihrer Zielgruppen als auch
hinsichtlich der Instrumente, Maßnahmen und Praxisbeispiele große
Überschneidungen auf, die zeigen, dass eine strikte Abgrenzung nicht
funktionieren kann, sondern auch hier dem Anspruch der Inklusion –
ausgehend von den Bedürfnissen des Einzelnen – Rechnung getragen werden
muss.
Daher sollen hier Praxisbeispiele vorgestellt werden, die eine gelungene Umsetzung dieses Gedankens demonstrieren.
Für Menschen im Alter, ob mit oder ohne Behinderung, bildet das
Quartier und Wohnumfeld einen wichtigen Bezugsrahmen für die alltägliche
Lebensgestaltung. Insbesondere das Quartier ist dabei der Ort, an dem
Partizipation und Teilhabe ermöglicht und sichergestellt werden kann und
sollte.