
GEPA NRW verabschiedet
01.10.2014: Im Oktober 2014 hat der Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung für das neue GEPA NRW verabschiedet. GEPA steht dabei für das Gesetz
zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen und ihre Angehörigen.
Das „GEPA NRW” ist ein übergreifendes Reformgesetz für das gesamte Landesrecht zum Thema Pflege und Alter: Es bündelt die Überarbeitung des Wohn- und Teilhabgesetzes (aus dem Jahr 2008) und die Weiterentwicklung des bisherigen Landespflegegesetzes (2003) in ein Alten- und Pflegegesetz.